Wenn Sie über Ihren eigenen Webshop oder einen Marktplatz (Amazon, eBay, Etsy, Kaufland, Temu, Allegro, Pepita, eMAG) an ungarische Kunden verkaufen, kommt früher oder später diese E-Mail: "Please provide your Hungarian EPR registration number." Wer die Frist verstreichen lässt, dessen Angebote werden gesperrt.

Die erste Frage lautet immer: Wo beantrage ich eine ungarische EPR-Nummer? Die Antwort überrascht ein wenig — und genau hier bleiben die meisten ausländischen Händler stecken.

Das Wichtigste in Kürze

Es gibt keine eigene ungarische EPR-Nummer

In mehreren Ländern erhalten Sie im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung eine eigene, EPR-spezifische Kennung — in Deutschland die LUCID-Nummer, in Frankreich die UIN. Ungarn hat es anders gelöst.

Hier wurde EPR auf das bestehende Umweltregister aufgesetzt. Wenn Sie sich als verpflichtete Partei registrieren, bekommen Sie keine neue "EPR-Nummer" — Sie bekommen eine KÜJ, und genau die geben Sie den Marktplätzen an.

KÜJ = Környezetvédelmi Ügyfél Jel, wörtlich Umweltkundennummer. Eine neunstellige Zahl, die Ihr Unternehmen im Register der ungarischen Umweltbehörde identifiziert. Sie ist keine Produktkennzeichnung und keine Genehmigung. Genau diese Nummer akzeptiert der Marktplatz als Ihre EPR-Nummer.

Steht im Marktplatzformular "EPR registration number (packaging)", gehört dort die KÜJ hin. Und es ist dieselbe KÜJ für jeden Produktstrom — Sie bekommen nicht eine Nummer für Verpackungen und eine weitere für Elektronik. In Ungarn gibt es eine EPR-Registrierung je Unternehmen und eine dazugehörige KÜJ, die Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien, Textilien und alles Weitere gemeinsam abdeckt. Das weicht von der Praxis mehrerer anderer Mitgliedstaaten ab — deshalb verwirren die materialbezogenen Felder in den Marktplatzformularen so viele Händler.

Was OKIR ist und wie die KÜJ daraus entsteht

OKIR = Országos Környezetvédelmi Információs Rendszer, das Nationale Umweltinformationssystem. Es ist das zentrale elektronische System der ungarischen Umweltbehörde: Hier werden Umweltnutzer geführt, hier erfolgt die Registrierung, und hier gehen die verpflichtenden Quartalsmeldungen ein.

Die Logik ist folgende:

Die KÜJ ist der Nachweis Ihrer OKIR-Registrierung.

Die KÜJ ist also nichts Eigenständiges, das Sie anderswo beantragen. Die KÜJ belegt, dass Sie im OKIR als Umweltkunde eingetragen wurden. Keine OKIR-Registrierung, keine KÜJ, nichts für den Marktplatz. Verlangt die Plattform einen Nachweis statt einer bloßen Nummer, laden Sie den behördlichen Bescheid über die Erteilung der KÜJ hoch.

Bei der Registrierung wird außerdem festgehalten, für welche Kreislaufproduktströme Sie verpflichtet sind. Die häufigsten:

Wenn Sie nach Ungarn nur Ware im Karton, mit Folie und Füllmaterial versenden, sind Sie trotzdem verpflichtet — allein die Verpackung genügt, um die Pflicht auszulösen.

MOHU: die zweite Registrierung, die manche Marktplätze ebenfalls verlangen

OKIR ist die Behördenseite. MOHU (MOHU MOL Hulladékgazdálkodási Zrt.) ist die kommerzielle Seite: Sie hält die ungarische Abfallwirtschaftskonzession und betreibt praktisch als Einzige das inländische EPR-System. In Ungarn gibt es keine Wahl zwischen Systemen und keinen Wettbewerb zwischen Betreibern — MOHU ist der einzige Vertragspartner.

SchrittWoWas Sie erhalten
1.OKIR (Behörde)KÜJ-Nummer und Eintragung ins Register der Verpflichteten
2.MOHU-PartnerportalKeine Behörde — von hier kommt die Rechnung über die EPR-Gebühr

Sie registrieren sich und melden Ihre Daten im OKIR. Auf Basis dieser Zahlen stellt MOHU die Gebühr der erweiterten Herstellerverantwortung in Rechnung, ein je Produktstrom und Materialart festgelegter HUF/kg-Satz. Auf MOHU-Seite gibt es in der zweiten Phase der Registrierung einen Freigabeschritt — solange dieser nicht durch ist, ist die Partnerbeziehung nicht abgeschlossen.

Manchen Marktplätzen genügt die KÜJ allein. Andere verlangen zusätzlich die Bestätigung der MOHU-Registrierung. Es lohnt sich, beides abzuschließen, nicht nur eines.

Was viele zu spät erfahren: ohne ungarischen Bevollmächtigten geht es nicht

Das ist der wichtigste Teil dieses Artikels, denn genau hier scheitern die meisten Alleingänge.

Hat Ihr Unternehmen keinen ungarischen Sitz und keine Niederlassung und beliefern Sie ungarische Endverbraucher im Fernabsatz, sind Sie nach ungarischem Recht verpflichtet — Ihre Pflichten müssen Sie jedoch über einen ungarischen Bevollmächtigten erfüllen.

Die Gründe sind teils rechtlich, vor allem aber praktisch:

1. Die ungarische Verwaltung ist elektronisch und geschlossen. Man kann sich aus dem Ausland nicht einfach im OKIR anmelden. Die Sachbearbeitung erfordert eine ungarische Ügyfélkapu-/Cégkapu-Identifikation, die eine ausländische juristische Person schlicht nicht anlegen kann. Es gibt keine Oberfläche, auf der sich ein deutsches oder chinesisches Unternehmen ohne ungarische Mitwirkung selbst registriert.

2. Sie brauchen eine ungarische Zustelladresse und einen Ansprechpartner. Die Behörde kommuniziert auf Ungarisch über offizielle ungarische Kanäle. Nachforderungen, Bescheide, Prüfungsaufforderungen — all das landet dort, mit kurzen Fristen. Wenn niemand da ist, der das entgegennimmt und bearbeitet, läuft die Frist ab, ohne dass Sie überhaupt davon erfahren.

3. Die Vollmacht ist ein formelles Dokument. Für die Vertretung ist eine unterschriebene Vollmacht erforderlich, die bei der Behörde einzureichen ist. Es ist keine allgemeine Vorlage zum Herunterladen: Sie wird für Ihr Unternehmen erzeugt, mit Ihren Daten vorausgefüllt, und trägt oben rechts eine dokumentbezogene Kennung. Sie müssen sie nur prüfen, ausdrucken, handschriftlich unterschreiben, stempeln und zurücksenden.

4. Die Meldung erfordert ungarisches Fachwissen. In der Quartalsmeldung ist je Produktstrom und Materialart kilogrammgenau anzugeben, was nach Ungarn versandt wurde. Die Zuordnungslogik — was als Verpackung gilt, wie Verbundverpackungen aufzuteilen sind, welche Position Produktverpackung und welche Transportverpackung ist — gibt das ungarische Recht vor.

Der Bevollmächtigte ist also kein Verwaltungskomfort, sondern die Zugangsvoraussetzung zum System. Mit ihm ist der Ablauf einfach: Sie unterschreiben die Vollmacht und liefern die Zahlen, alles Übrige wird für Sie erledigt.

Fristen, auf die Sie achten müssen

Registrierung: kurz nach Aufnahme der Tätigkeit, die die Pflicht auslöst. In der Praxis: sobald das erste Paket nach Ungarn geht.

Quartalsmeldung über das OKIR:

QuartalZeitraumMeldefrist
Q1Januar–März20. April
Q2April–Juni20. Juli
Q3Juli–September20. Oktober
Q4Oktober–Dezember20. Januar

EPR-Gebühr: MOHU stellt vierteljährlich auf Basis der gemeldeten Daten in Rechnung; die Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt zu zahlen.

Wichtig: Die Pflicht besteht auch rückwirkend. Wenn Sie seit 2023 nach Ungarn liefern und sich erst jetzt registrieren, sind auch für die zurückliegenden abgeschlossenen Quartale Meldungen abzugeben. Das regelt man besser, bevor die Behörde nachfragt.

Was passiert, wenn Sie sie nicht haben?

Checkliste

  1. Klären, für welche Produktströme Sie verpflichtet sind (Verpackung so gut wie sicher).
  2. Einen ungarischen Bevollmächtigten beauftragen.
  3. Die Vollmacht unterschreiben.
  4. OKIR-Registrierung → KÜJ-Nummer.
  5. MOHU-Registrierung.
  6. Die KÜJ den Marktplätzen mitteilen.
  7. Laufend Quartalsmeldung und Zahlung der EPR-Gebühr.
  8. Rückwirkende Quartale nachholen, wenn Sie schon früher geliefert haben.

In einem Satz: In Ungarn ist die "EPR-Nummer", die der Marktplatz verlangt, die KÜJ, das Ergebnis der OKIR-Registrierung; zusätzlich kann die MOHU-Registrierung verlangt werden, und als ausländischer Händler brauchen Sie für beides einen ungarischen Bevollmächtigten.

Häufige Fragen

Bekomme ich eine ungarische EPR-Nummer ohne ungarische Umsatzsteuerregistrierung?

Ja, beides ist getrennt. Die EPR-Pflicht folgt nicht aus Ihrem Umsatzsteuerstatus, sondern daraus, dass Sie ein Kreislaufprodukt auf den ungarischen Markt bringen.

Gibt es eine EU-weite EPR-Nummer, die hier gilt?

Nein. EPR liegt in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Eine deutsche LUCID-Nummer oder eine französische UIN ist in Ungarn wertlos — hier müssen Sie sich gesondert registrieren.

Ich verkaufe auf mehreren Marktplätzen. Brauche ich für jeden eine eigene Nummer?

Nein. Es gibt eine KÜJ, und dieselbe geben Sie überall an.

Der Marktplatz verlangt je Materialstrom eine eigene EPR-Nummer. Welche gehört wohin?

In jedes Feld dieselbe KÜJ. In Ungarn gibt es keine materialbezogene Registrierung: Ein Unternehmen hat eine EPR-Registrierung und eine KÜJ, die Verpackung, Elektronik, Batterien, Textilien und alles Weitere gemeinsam abdeckt.

Wie lange dauert das Ganze?

Von der unterschriebenen Vollmacht bis zum Eintreffen der KÜJ vergehen in der Regel einige Tage, je nach Behörde. Wenn Sie die Vollmacht unterschreiben und stempeln, geht es schnell.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. EPR-Regeln, Gebühren und Fristen ändern sich – prüfen Sie Ihre aktuellen Pflichten stets bei den ungarischen Behörden (MOHU, NAV) oder einem qualifizierten Berater.