Wenn Sie verpackte Waren, Elektronik, Batterien oder andere regulierte Produkte über einen Webshop oder einen Marktplatz an Verbraucher in Ungarn verkaufen und Ihr Unternehmen keine ungarische Niederlassung hat, ist die Bestellung eines ungarischen EPR-Bevollmächtigten (auf Ungarisch meghatalmazott képviselő) gesetzlich vorgeschrieben — nicht optional. Der Bevollmächtigte registriert Sie im MOHU/OKIR-System, reicht Ihre vierteljährlichen EPR-Meldungen ein und wickelt die Gebühren in Ihrem Namen ab und wird kraft Gesetzes für die Erfüllung dieser Pflichten verantwortlich. Es gibt keine Mindestumsatzschwelle: Die Pflicht beginnt mit Ihrer ersten Lieferung an einen ungarischen Verbraucher.
- Für ausländische Online-Verkäufer (Webshop oder Marktplatz) ohne ungarische Niederlassung ist die Bestellung eines ungarischen Bevollmächtigten gesetzlich vorgeschrieben — Sie können sich nicht einfach selbst registrieren.
- Es gibt keine Geringfügigkeitsschwelle — bereits eine einzige Lieferung an einen ungarischen Endkunden kann die Pflicht auslösen.
- Der Bevollmächtigte übernimmt die MOHU/OKIR-Registrierung, KF-Codes, vierteljährliche Meldung und Gebührenzahlung — und wird kraft Gesetzes für diese Pflichten verantwortlich.
- Ab dem 12. August 2026 machen die EU-Verpackungsregeln (PPWR) einen Bevollmächtigten in jedem EU-Land, in dem Sie keine Niederlassung haben, verpflichtend.
- Das Risiko bei Nichteinhaltung ist konkret: für einen Hersteller Bußgelder bis zu HUF 500,000 pro Verstoß, die sich je Produktstrom kumulieren, zuzüglich eines Zuschlags von 50% auf nicht gezahlte Gebühren sowie das Risiko von Sperrungen von Marktplatz-Angeboten.
Was ist ein ungarischer EPR-Bevollmächtigter?
Ein ungarischer EPR-Bevollmächtigter ist eine in Ungarn ansässige Person oder Firma — eine, die in Ungarn niedergelassen ist und eine ungarische Steuernummer besitzt —, die ein ausländischer Hersteller schriftlich bestellt, um für ihn gegenüber dem ungarischen System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zu handeln. Seit das ungarische EPR-System am 1. Juli 2023 verpflichtend wurde, wird es von MOHU (der nationalen Konzessionsgesellschaft für Abfallwirtschaft) betrieben, von der Abfallbehörde (OHH) beaufsichtigt, wobei die Meldungen im nationalen Umweltsystem (OKIR) eingereicht werden.
Da Registrierung und Meldung einen ungarischen Behördenzugang erfordern (eine ungarische Steuernummer, ein Client Gate und eine Umwelt-Mandantenkennung), kann ein ausländisches E-Commerce-Unternehmen, das direkt an ungarische Verbraucher verkauft — aber kein lokales Büro, Lager, Personal oder keine Steuernummer hat —, dies praktisch nicht selbst erledigen. Der Bevollmächtigte ist Ihre rechtskonforme Schnittstelle zu den Behörden und übernimmt kraft Gesetzes die Verantwortung für die Erfüllung Ihrer Pflichten.
Welche ausländischen Verkäufer müssen einen bestellen?
Sie gelten als „erste Person, die das Produkt auf dem ungarischen Markt in Verkehr bringt“, wenn Sie regulierte Waren direkt an Endkunden in Ungarn liefern. Damit sind Sie der verpflichtete Hersteller. In der Praxis sind Sie betroffen, wenn alle der folgenden Punkte zutreffen:
- Ihr Unternehmen ist außerhalb Ungarns ansässig (EU oder Nicht-EU);
- Sie verkaufen direkt an ungarische Verbraucher — über Ihren eigenen Webshop oder einen Marktplatz (Amazon, Allegro, eMAG, Kaufland);
- Ihre Produkte oder deren Verpackung fallen unter einen EPR-Strom (siehe unten); und
- Sie haben keine ungarische Niederlassung, Tochtergesellschaft oder feste Betriebsstätte, die sich selbst registrieren könnte.
Für Verkäufer in dieser Situation — ausländischer E-Commerce, der Waren in Verkehr bringt — ist ein ungarischer Bevollmächtigter gesetzlich vorgeschrieben. (Für andere ausländische Hersteller, die kein E-Commerce betreiben, ist ein Bevollmächtigter technisch gesehen optional, in der Praxis aber aus denselben Zugangsgründen unumgänglich.) Entscheidend ist: Es gibt keine Mindestmengen- oder Umsatzschwelle. Viele Verkäufer nehmen an, dass „ein paar Pakete“ ausgenommen seien — das sind sie nicht. Die regulierten Ströme sind weit gefasst: alle Verpackungen (einschließlich der Transport- und Versandverpackung um Ihre Waren), Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE), Batterien und Akkumulatoren, Reifen, Textilien, Holzmöbel, Speiseöl, Büro- und Werbepapier sowie bestimmte Einwegkunststoffe.
Was macht der Bevollmächtigte tatsächlich?
Ein Full-Service-Bevollmächtigter deckt in der Regel den gesamten Compliance-Lebenszyklus ab, nicht nur die anfängliche Anmeldung:
- Registrierung im MOHU/OKIR-System und Erlangung Ihrer Herstellerregistrierung sowie Umwelt-Mandantenkennung.
- Produktklassifizierung — Zuordnung des korrekten KF-Codes (des Codes für Kreislaufprodukte) zu jedem Produkt- und Verpackungstyp, was Ihre Gebühr bestimmt.
- Vierteljährliche Datenmeldung in OKIR: Deklaration des Gewichts der von Ihnen in Verkehr gebrachten Materialien, nach Kategorie.
- Gebührenabwicklung — Abgleich der MOHU-Rechnung, die innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt bezahlt werden muss.
- Nachmeldung, falls Sie bereits ohne Registrierung verkauft haben, um das Sanktionsrisiko zu verringern.
- Bereitstellung Ihrer EPR-/Registrierungsnummer, damit Sie diese in Ihren Marktplatz-Konten eintragen können (zum Beispiel amazon.de, eMAG.hu oder Allegro.hu), bevor Ihre Angebote gesperrt werden.
Brauchen Sie einen Bevollmächtigten, oder können Sie sich selbst registrieren?
Für einen ausländischen E-Commerce-Verkäufer ohne ungarische Niederlassung ist dies keine echte Wahl: Sie können sich nicht selbst registrieren, und ein ungarischer Bevollmächtigter ist gesetzlich vorgeschrieben. Registrierung und vierteljährliche Meldung im MOHU/OKIR-System erfordern eine ungarische Steuernummer und einen ungarischen Behördenzugang, über die ein Unternehmen ohne lokale Niederlassung nicht verfügt — genau deshalb lenkt das Gesetz ausländische E-Commerce-Hersteller über einen Bevollmächtigten. Eine Selbstregistrierung ist nur realistisch, wenn Sie eine ungarische Gesellschaft, Zweigniederlassung oder Personal mit einer ungarischen Steuernummer haben. Die Tabelle zeigt, für wen jeder Weg gedacht ist:
| Selbstregistrierung (nur mit ungarischer Niederlassung) | Bevollmächtigter (für ausländischen E-Commerce erforderlich) | |
|---|---|---|
| Wer kann ihn nutzen | Unternehmen mit ungarischer Gesellschaft, Steuernummer und Behördenzugang | Ausländische Verkäufer ohne ungarische Niederlassung |
| Rechtsstatus für ausländischen E-Commerce | Nicht verfügbar — ohne ungarische Niederlassung können Sie sich nicht selbst registrieren | Gesetzlich vorgeschrieben |
| Sprache | Portal und Formulare nur auf Ungarisch | Wird für Sie erledigt |
| KF-Code-Klassifizierung | Sie müssen die Codeliste selbst auslegen | Wird von einem Spezialisten erledigt |
| Vierteljährliche Meldung | Sie melden jedes Quartal, fristgerecht | Wird in Ihrem Namen eingereicht |
| Verantwortung | Vollständig bei Ihnen | Der Bevollmächtigte ist gesetzlich für die Erfüllung der Pflichten verantwortlich |
Für einen grenzüberschreitend tätigen Online-Verkäufer ohne ungarische Niederlassung ist die Bestellung eines Bevollmächtigten daher keine Frage der Präferenz — sie ist der gesetzlich vorgeschriebene Weg zur Rechtskonformität.
Wer haftet, wenn etwas schiefgeht?
Der Bevollmächtigte ist kraft Gesetzes für die Erfüllung der von ihm übernommenen Registrierungs-, Melde- und Gebührenpflichten verantwortlich. Zugleich entsteht die zugrunde liegende Pflicht aus Ihrem Inverkehrbringen der Waren, weshalb Sie einen Bevollmächtigten wählen sollten, der Ihre Daten sorgfältig prüft und klare Aufzeichnungen führt. Seit dem 1. April 2025 wendet Ungarn nach der Regierungsverordnung 156/2025 strengere Sanktionen an: für einen Hersteller ein Bußgeld von bis zu HUF 500,000 pro Verstoß bei unterlassener Registrierung oder Meldung — und diese Bußgelder kumulieren sich je Produktstrom. Werden Mengen zu niedrig deklariert, kommt ein zusätzlicher Zuschlag von 50% der Gebühr auf die verheimlichte Differenz hinzu, zusätzlich zur Gebühr selbst.
Wie viel kostet es?
Es gibt zwei getrennte Kosten, und es ist wichtig, sie nicht zu verwechseln:
- Das Servicehonorar des Bevollmächtigten — was Sie Ihrem Bevollmächtigten für die Registrierung und die laufende Meldung zahlen. Die Einstiegsvertretung für einen typischen kleinen grenzüberschreitenden Verkäufer beginnt bei etwa 150 EUR pro Quartal. Klären Sie ab, ob ein Angebot nur die Registrierung oder auch die vierteljährliche Meldung umfasst.
- Die EPR-Gebühr selbst — an MOHU gezahlt, basierend auf Gewicht und Material dessen, was Sie in Verkehr bringen. Die geltenden Verpackungssätze betragen beispielsweise 219 HUF/kg für Kunststoffverpackungen, 173 HUF/kg für Papier und 186 HUF/kg für Metall (festgelegt am 1. Oktober 2025 und für 2026 unverändert). Ihre Jahresgebühr hängt vollständig von Ihren Mengen ab.
Ein kleiner Verkäufer, der leichte, geringvolumige Pakete versendet, stellt oft fest, dass die EPR-Gebühr selbst moderat ist; der Hauptwert eines Bevollmächtigten liegt darin, eine gesetzliche Anforderung zu erfüllen, die Compliance-Last abzunehmen und Bußgelder zu vermeiden.
So bestellen Sie einen Bevollmächtigten — Schritt für Schritt
- Bewerten Sie Ihre Pflicht. Klären Sie, welche Ihrer Produkte und Verpackungen unter EPR fallen und ungefähr welche Mengen Sie nach Ungarn versenden.
- Unterzeichnen Sie eine Vollmacht, die den Bevollmächtigten ermächtigt, für Sie gegenüber MOHU und den Behörden zu handeln.
- Stellen Sie Ihre Produkt- und Verpackungsdaten bereit, damit der Bevollmächtigte KF-Codes zuordnen kann.
- Die Registrierung wird abgeschlossen und Sie erhalten Ihre Hersteller-/EPR-Nummer.
- Tragen Sie die Nummer auf Ihren Marktplätzen ein (Amazon, Allegro, eMAG), um Angebotssperren zu vermeiden.
- Laufend: Ihr Bevollmächtigter reicht die vierteljährlichen Meldungen ein und verwaltet die MOHU-Rechnungen.
Marktplätze und PPWR: worauf Sie achten müssen
Zunächst eine Klarstellung: Es gibt keinen eigenen Amazon-Marktplatz für Ungarn — amazon.hu leitet auf amazon.de um, sodass Verkäufer ungarische Verbraucher grenzüberschreitend erreichen. Die EPR-Pflicht entsteht durch das Inverkehrbringen von Waren auf dem ungarischen Markt, nicht durch eine einzelne Plattform, doch Marktplätze verlangen zunehmend eine gültige EPR-Nummer:
| Plattform / Regel | Was sie für Ungarn erfordert | Schlüsseldatum |
|---|---|---|
| EU PPWR (Regulation 2025/40) | Ein Bevollmächtigter in jedem EU-Land, in dem Sie keine Niederlassung haben; Marktplätze müssen die Verpackungs-EPR-Registrierung für jedes Land prüfen, in das ein Verkäufer liefert | 12. August 2026 |
| Amazon (über amazon.de) | Nach PPWR prüft Amazon die EPR-Registrierungsnummern für jedes EU-Verkaufsland, einschließlich Ungarn; fehlende Nummern können Angebote sperren | ab 12. August 2026 |
| Allegro (allegro.hu) | Eine EPR-Nummer für Verkäufer von Batterien oder batteriehaltigen Produkten in Ungarn | seit 18. August 2025 |
| eMAG (emag.hu) | Ein echter ungarischer Marktplatz; Verkäufer müssen rechtskonform sein, einschließlich ungarischer Umsatzsteuer (27%) und EPR, sofern zutreffend | laufend |
Werden diese versäumt, riskieren Sie nicht nur ein Bußgeld — es kann Ihren ungarischen Verkaufskanal abschalten. Nach PPWR kann Amazon Angebote deaktivieren und Verkäufer automatisch in eine „Pay on Behalf“-Regelung mit einer zusätzlichen Gebühr aufnehmen.
Häufige Fragen
Benötigen ausländische Verkäufer wirklich eine EPR-Registrierung in Ungarn?
Ja. Jedes Unternehmen, das regulierte Produkte oder Verpackungen auf dem ungarischen Markt in Verkehr bringt — einschließlich ausländischer Online-Verkäufer, die direkt an ungarische Verbraucher liefern — ist ein verpflichteter Hersteller. Es gibt keine Umsatzschwelle; die Pflicht beginnt mit der ersten Lieferung.
Kann sich ein ausländisches Unternehmen in Ungarn selbst für EPR registrieren?
Für einen ausländischen E-Commerce-Verkäufer ohne ungarische Niederlassung nein. Die Bestellung eines ungarischen Bevollmächtigten ist gesetzlich vorgeschrieben, weil Registrierung und Meldung eine ungarische Steuernummer und einen Behördenzugang erfordern, über die ein ausländisches Unternehmen ohne lokale Niederlassung nicht verfügt.
Brauche ich eine eigene ungarische Umsatzsteuernummer für die EPR-Registrierung?
Sie (der ausländische Verkäufer) benötigen in der Regel keine eigene ungarische Umsatzsteuernummer. Ihr Bevollmächtigter — der in Ungarn niedergelassen sein und eine ungarische Steuernummer besitzen muss — übernimmt die Registrierung und Meldung in Ihrem Namen.
Wie schnell kann ich eine EPR-Nummer für Amazon oder Allegro erhalten?
Sobald Sie eine Vollmacht unterzeichnet und Ihre Produktdaten bereitgestellt haben, kann ein Bevollmächtigter die Registrierung in der Regel schnell abschließen — oft innerhalb weniger Tage — sodass Sie die Nummer eintragen können, bevor Marktplatzfristen Ihre Angebote sperren.
Was passiert, wenn ich bereits ohne Registrierung nach Ungarn verkauft habe?
Sie sollten sich so bald wie möglich registrieren und nachmelden. Ein Bevollmächtigter kann helfen, vergangene Zeiträume abzugleichen, um das Sanktionsrisiko zu verringern — das ist weitaus günstiger, als auf die Durchsetzung zu warten: Bußgelder für einen Hersteller erreichen HUF 500,000 pro Verstoß und kumulieren sich je Produktstrom.