Wenn Sie physische Produkte an ungarische Verbraucher verkaufen — sei es über Ihren eigenen Webshop, Amazon, eBay, Allegro oder einen anderen Marktplatz — unterliegen Sie bereits ab der allerersten Sendung den ungarischen Verpflichtungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Dieser Leitfaden erklärt in verständlicher Sprache, wie das ungarische System funktioniert, was daran im Vergleich zu anderen EU-Ländern wirklich anders ist und warum ausländische Händler einen ungarischen Bevollmächtigten benötigen.

Das Wichtigste in Kürze

Drei Behörden, ein fortlaufend gegengeprüftes System

Das ungarische EPR ist auf drei Institutionen verteilt:

Die Behörde gleicht die Meldungen laufend mit Zoll-, Umsatzsteuer- und weiteren Daten ab, sodass Mengen, die systemübergreifend nicht stimmig sind, auffallen.

Was in Ungarn wirklich anders ist

Die meisten EU-Länder betreiben eine Form von EPR, doch das ungarische System ist in zweierlei Hinsicht ungewöhnlich detailliert.

Meldung nach Material — getrennt, Zeile für Zeile

Eine typische EPR-Meldung in Ungarn ist kein einzelner Eintrag „Kunststoffverpackung: X kg". Materialien werden nach Art aufgeschlüsselt — Kunststoffe in PET, PP, PS, LDPE, HDPE und weitere Kategorien; Papier, Glas, Metall, Holz und Verbundstoffe haben jeweils ebenfalls eigene Kategorien. Jedes Material wird mit einem eigenen KF code identifiziert (dem 8-stelligen Code für Kreislaufprodukte) zur Klassifizierung und Dokumentation. Beachten Sie, dass der Gebührensatz je Materialstrom festgelegt ist — beispielsweise gilt ein einheitlicher Satz für Kunststoffverpackungen insgesamt —, Sie müssen jedoch dennoch jeden Artikel dem richtigen Code zuordnen.

Die Klassifizierung ist nicht immer intuitiv: Dasselbe Produkt kann je nach tatsächlicher Zusammensetzung unter verschiedene Materialcodes fallen. Wir helfen Händlern dabei, die richtige Kategorie für jede ihrer Verpackungskomponenten zu bestimmen.

Produktverpackung vs. Transportverpackung

Die ungarischen Vorschriften behandeln Produkt- (Verkaufs-)verpackung und Transportverpackung als zwei getrennte Kategorien, jede mit eigenen Codes, gemeldet in derselben Erklärung. Die Produktverpackung ist das, was der Verbraucher im Regal sieht; die Transportverpackung ist das, was die Ware zum Kunden bringt (Kartons, Paletten, Stretchfolie).

Beide müssen deklariert werden. Da die Behörde die Meldungen mit Zoll- und anderen Importdaten abgleicht, ist die Meldung nur einer Seite — zum Beispiel der Produktverpackung, nicht aber der Transportverpackung, die die Ware ins Land gebracht haben muss — eine häufige Ursache für Unterdeklaration und Rückfragen.

Zwei parallele Verpflichtungen: EPR und die Umweltproduktgebühr

Es lohnt sich, diese beiden klar auseinanderzuhalten, denn ausländische Händler verwechseln sie oft.

EPR (an MOHU gezahlt) ist heute das Hauptsystem. Es umfasst praktisch alle Verpackungen sowie eine lange Liste von Produktgruppen, darunter Elektronik, Batterien, Reifen, Textilien, Möbel, Speiseöl und mehr. Die Meldungen werden vierteljährlich über das OKIR-System eingereicht.

Die Umweltproduktgebühr (an NAV gezahlt) ist eine verbleibende, steuerähnliche Verpflichtung. Seit dem 1. Januar 2025 wurde die Doppelverpflichtung für die Hauptströme (Verpackungen, Elektronik, Batterien, Reifen, Büro- und Werbepapier) abgeschafft, die jetzt ausschließlich dem EPR unterliegen. Unter der Produktgebühr verbleibt eine schmale Liste — bestimmte „sonstige" Erdöl-, Kunststoff- und Chemieprodukte — sowie Einweg-Plastiktüten, die seit dem 15. Januar 2025 das einzige Produkt sind, das sowohl dem EPR als auch der Produktgebühr unterliegt.

Für einen typischen E-Commerce-Händler ist EPR die dominierende Verpflichtung; die Produktgebühr wird nur für bestimmte Produktnischen relevant.

Ausländische Händler müssen einen ungarischen Bevollmächtigten einsetzen

Nach der Regierungsverordnung 80/2023 (III. 14.) ist ein ausländischer Hersteller, der Produkte über den E-Commerce auf den ungarischen Markt bringt, gesetzlich verpflichtet, einen ungarischen Bevollmächtigten zu benennen. Dies ist eine gesetzliche Pflicht, keine Empfehlung.

Eine eigenständige Compliance aus dem Ausland ist in der Praxis nicht machbar:

Ein ungarischer Bevollmächtigter beseitigt all diese Hürden und übernimmt kraft Gesetzes die Verantwortung für die Meldungen des Händlers.

Was wir bei eprhungary.com tun

Wir agieren als ungarischer Bevollmächtigter mit Full-Service für ausländische E-Commerce-Händler. Im Namen des Händlers:

Wir schreiben keine starre Datenvorlage vor — senden Sie Ihre Mengendaten in dem Format, das für Sie am einfachsten ist, und wir kümmern uns um den Rest.

Erste Schritte

Wenn Sie nach Ungarn verkaufen und noch nicht für EPR eingerichtet sind, entsteht bereits mit der ersten Sendung eine Verpflichtung. Füllen Sie unseren kurzen Fragebogen aus oder melden Sie sich unter hello@eprhungary.hu, und wir begleiten Sie durch die nächsten Schritte.

Häufige Fragen

Welche Behörden sind am ungarischen EPR beteiligt?

Drei: MOHU betreibt das System und stellt die Rechnungen aus; die Abfallwirtschaftsbehörde führt das OKIR-System, in dem die vierteljährlichen Meldungen eingereicht werden; und NAV, die Steuerbehörde, ist für die verbleibende Umweltproduktgebühr zuständig.

Ist EPR dasselbe wie die Umweltproduktgebühr (termékdíj)?

Nein. Es handelt sich um zwei getrennte Systeme. EPR wird an MOHU gezahlt und ist die Hauptverpflichtung für die meisten Händler. Die Umweltproduktgebühr wird an NAV gezahlt und umfasst heute nur noch eine schmale Restliste sowie Einweg-Plastiktüten, die beiden Systemen unterliegen.

Muss ich Verpackungen nach genauem Material melden?

Ja. Ungarn akzeptiert keine pauschale Angabe „Kunststoff". Jedes Material wird mit einem eigenen KF code klassifiziert, und Produktverpackung und Transportverpackung werden getrennt unter verschiedenen Codes gemeldet.

Kann ein ausländischer Händler das ungarische EPR ohne Bevollmächtigten bewältigen?

In der Praxis nicht. Das Einreichen erfordert Zugang zu den ungarischen Behörden, eine ungarische Steuernummer und eine Umwelt-Kundenkennung, die ein Unternehmen ohne lokale Niederlassung nicht erhalten kann — deshalb verlangt die Verordnung 80/2023, dass ausländische E-Commerce-Händler einen ungarischen Bevollmächtigten benennen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. EPR-Regeln, Gebühren und Fristen ändern sich – prüfen Sie Ihre aktuellen Pflichten stets bei den ungarischen Behörden (MOHU, NAV) oder einem qualifizierten Berater.