Ungarn begann am 1. April 2025 unter der Regierungsverordnung 156/2025 mit der aktiven Durchsetzung von EPR-Strafen. Die Sanktionen sind real und können sich schnell summieren: ein mengenbasiertes Bußgeld von 50 % der Gebühr, die Sie nicht deklariert oder gezahlt haben, zuzüglich fester Bußgelder von bis zu HUF 500,000 für einen Hersteller — und diese kumulieren je Produktstrom. Dieser Ratgeber erklärt, wer vollstreckt, wie die Bußgelder berechnet werden und welches Risiko besteht, wenn Sie sich nicht registriert haben.

Das Wichtigste in Kürze

Wer vollstreckt — und wie sie Sie finden

Sanktionen werden nicht von MOHU verhängt (das System betreibt und die Gebührenrechnungen ausstellt), sondern von der Abfallwirtschaftsbehörde (OHH) — der territorialen und nationalen Behörde. Wichtig: die Behörde wartet nicht, bis sie zufällig auf Sie stößt: sie gleicht Zoll-, Intrastat-, MwSt- und Produktgebührdaten ab, um Hersteller zu identifizieren, die Waren auf den ungarischen Markt gebracht, sich aber nie registriert oder gemeldet haben. Für einen grenzüberschreitenden Verkäufer ist die Annahme, "sie werden es nicht bemerken", nicht sicher.

Das mengenbasierte Bußgeld (50 %)

Die zentrale Geldstrafe ist an die Gebühr gekoppelt, die Sie hätten zahlen müssen:

Feste Bußgelder (Verordnung 156/2025)

Zusätzlich zum mengenbasierten Bußgeld gibt es feste Verwaltungsstrafen für die Verletzung von Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Nachweispflichten:

VerstoßHersteller / VertreiberAbfallerzeuger
Versäumnis zu registrieren / melden / nachzuweisenHUF 500,000HUF 200,000
Mangelhafte (unzureichende) ErfüllungHUF 250,000HUF 100,000
Verspätete Einreichung eines ÜbernahmevertragsHUF 100,000

Ein ausländischer E-Commerce-Verkäufer, der Waren in Verkehr bringt, wird als Hersteller/Vertreiber behandelt, sodass die höheren Beträge gelten.

Wie sich die Bußgelder summieren

Zwei Merkmale machen das Risiko größer, als eine einzelne Schlagzahl vermuten lässt. Erstens kumulieren die festen Positionen je Produktstrom und je Verstoß — ein Verkäufer, der von mehreren Strömen betroffen ist (Verpackungen, Elektronik, Batterien), kann das Bußgeld mehrfach erhalten. Zweitens ist ein wiederholter Verstoß innerhalb von 3 Jahren nach Rechtskraft einer früheren Entscheidung ein erschwerender Umstand. Die Gesamtobergrenzen liegen bei HUF 50 million für eine natürliche Person und HUF 500 million für eine juristische Person.

Verjährungsfristen

Die Befugnis der Behörde zu sanktionieren ist zeitlich begrenzt: eine subjektive Frist von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem die Behörde vom Verstoß Kenntnis erlangt, und eine objektive Frist von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Begehung. Zu beachten ist, dass die Gebührenpflicht selbst innerhalb dieser Fristen weiterhin durchgesetzt werden kann — die Verjährung der Strafen löscht nicht die zugrunde liegende Gebühr.

Wie Sie Ihr Risiko verringern

Wenn Sie ohne Registrierung nach Ungarn verkauft haben, ist der günstigste Weg fast immer, sich so bald wie möglich zu registrieren und rückwirkend zu melden. Meldungen können rückwirkend eingereicht werden, und die freiwillige Bereinigung vergangener Perioden ist weitaus kostengünstiger, als abzuwarten, bis die Datenabgleiche der Behörde aufholen — insbesondere angesichts dessen, dass die Gebühr, das Bußgeld von 50 % und die festen Positionen andernfalls alle zusammen anfallen können. Ein bevollmächtigter Vertreter kann die rückwirkende Meldung übernehmen und Ihre laufende Berichterstattung konform halten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bußgeld für die Nichtregistrierung zur EPR in Ungarn?

Für einen Hersteller/Vertreiber beträgt das feste Bußgeld für das Versäumnis, sich zu registrieren oder zu melden, bis zu HUF 500,000 pro Verstoß, und es kumuliert je Produktstrom. Zusätzlich gilt ein mengenbasiertes Bußgeld von 50 % der nicht gezahlten Gebühr.

Wie wird das ungarische EPR-Bußgeld berechnet?

Das mengenbasierte Bußgeld beträgt 50 % der Gebühr: 50 % der tatsächlichen Gebühr, wenn Sie nicht melden oder zahlen, oder 50 % der verschwiegenen Differenz, wenn Sie zu niedrig deklarieren. Feste Bußgelder sind getrennt und durch die Verordnung 156/2025 festgelegt.

Kann Ungarn ein ausländisches Unternehmen bestrafen?

Ja. Die Pflicht entsteht durch das Inverkehrbringen von Waren auf dem ungarischen Markt, unabhängig davon, wo das Unternehmen niedergelassen ist. Die Behörde gleicht Zoll-, MwSt- und andere Daten ab, um nicht registrierte ausländische Hersteller zu identifizieren.

Wie hoch ist das maximale EPR-Bußgeld in Ungarn?

Die Obergrenzen liegen bei HUF 50 million für eine natürliche Person und HUF 500 million für eine juristische Person. Einzelne feste und mengenbasierte Bußgelder kumulieren je Produktstrom und je Verstoß bis zu diesen Obergrenzen.

Kann ich es noch in Ordnung bringen, wenn ich mich noch nicht registriert habe?

Ja. Registrieren Sie sich und melden Sie rückwirkend so bald wie möglich — Meldungen können rückwirkend eingereicht werden. Die freiwillige Bereinigung vergangener Perioden ist viel günstiger, als auf die Vollstreckung zu warten, wenn Gebühr und Bußgelder zusammen anfallen können.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. EPR-Regeln, Gebühren und Fristen ändern sich – prüfen Sie Ihre aktuellen Pflichten stets bei den ungarischen Behörden (MOHU, NAV) oder einem qualifizierten Berater.