Wir unterstützen ausländische Unternehmen bei der Einhaltung der ungarischen Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung. Von der Registrierung bis zur Berichterstattung übernehmen wir alles, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Erweiterte Herstellerverantwortung in Ungarn verstehen
EPR ist ein politischer Ansatz, bei dem den Herstellern eine erhebliche Verantwortung für die Behandlung oder Entsorgung von Produkten nach deren Nutzungsphase übertragen wird. In Ungarn ist dies durch strenge Vorschriften geregelt, die sowohl für inländische als auch für ausländische Unternehmen gelten.
Wenn Ihr Unternehmen Produkte an ungarische Verbraucher verkauft — sei es über E-Commerce, Marktplätze oder den Direktvertrieb —, unterliegen Sie wahrscheinlich den ungarischen EPR-Pflichten. Dazu gehören Registrierung, regelmäßige Berichterstattung und die Zahlung der Umweltproduktgebühr.
Jedes Unternehmen, das Produkte im B2C-Bereich (Business-to-Consumer) auf den ungarischen Markt bringt. Dazu gehören Online-Händler, Marktplatzverkäufer und Unternehmen, die Produkte nach Ungarn importieren. Die Pflichten gelten unabhängig vom Firmensitz.
Unternehmen, die die ungarischen EPR-Vorschriften nicht einhalten, drohen erhebliche Geldstrafen, mögliche Marktzugangsbeschränkungen und rechtliche Haftung. Die ungarischen Behörden überwachen die Einhaltung aktiv.
Wir kümmern uns in Ihrem Namen um alle Aspekte der EPR-Compliance: Registrierung bei den zuständigen Behörden, regelmäßige Berichterstattung, Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Kommunikation mit den ungarischen Aufsichtsbehörden — alles auf Englisch.
Wenn Sie eine der folgenden Produktkategorien an ungarische Verbraucher verkaufen, benötigen Sie wahrscheinlich eine EPR-Registrierung und Berichterstattung.
Testen Sie unseren kostenlosen EPR-Gebühren- & Einstufungsrechner — geben Sie Ihre Zolltarifnummer ein und sehen Sie sofort, ob Ihr Produkt EPR-pflichtig ist, den KF-Code und die MOHU-Gebühr 2026.
Umfassende EPR-Compliance-Dienstleistungen, zugeschnitten auf Ihre Geschäftsanforderungen
Wir übernehmen Ihre Registrierung bei allen relevanten ungarischen Behörden (OKIR, MOHU) und sorgen dafür, dass Sie ordnungsgemäß im System angemeldet sind.
Regelmäßige Monats- und Quartalsberichte werden in Ihrem Namen eingereicht. Wir sorgen für eine korrekte Datenübermittlung und die Einhaltung aller Fristen.
Wir führen alle erforderlichen Aufzeichnungen und Dokumentationen gemäß den ungarischen Vorschriften — bereit für jede Prüfung oder Kontrolle.
Fachkundige Beratung zu Ihren spezifischen EPR-Pflichten, zur Produktklassifizierung und zur Compliance-Strategie für den ungarischen Markt.
Umfassendes EPR-Management: Wir werden Ihr EPR-Partner in Ungarn und kümmern uns von A bis Z um alles, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen.
Ausländische Unternehmen können ihre ungarischen EPR-Pflichten nicht selbst erfüllen
Gemäß der ungarischen Regierungsverordnung 80/2023 (III. 14.) müssen im Ausland niedergelassene Unternehmen, die über den elektronischen Handel Produkte auf den ungarischen Markt bringen, ihre Pflichten zur erweiterten Herstellerverantwortung über einen in Ungarn ansässigen bevollmächtigten Vertreter erfüllen.
Das bedeutet: Sie können sich nicht direkt registrieren, berichten oder Ihre EPR-Pflichten verwalten — Sie benötigen einen in Ungarn ansässigen bevollmächtigten Vertreter, der in Ihrem Namen handelt.
Als zugelassene Fachanwältin für Umwelt- und Verbraucherschutzrecht mit Sitz in Ungarn kann Dr. Szentmiklóssy Éva als Ihre bevollmächtigte Vertreterin fungieren und alle EPR-Compliance-Anforderungen in Ihrem Namen übernehmen.
Transparente Preise: eine feste Servicegebühr für unsere Arbeit, zuzüglich der an MOHU zu zahlenden offiziellen EPR-Gebühr.
Netto 150 EUR / Quartal / Kunde
Eine Festgebühr für unsere Arbeit. Die an MOHU zu zahlende EPR-Gebühr ist separat (siehe Tabelle unten).
Tätigkeit als Ihr Bevollmächtigter (AR); Erstellung der Vollmacht; Registrierung des Herstellers und des Vertreters (OKIR/MOHU); Erstellung der vierteljährlichen Meldung und der gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen; Einreichung der Meldung bei der Behörde; Übermittlung der Aufzeichnungen an Sie; Herunterladen und Weiterleiten Ihrer EPR-Rechnungen; laufende Vertretung, einschließlich der Vertretung bei einer behördlichen Prüfung.
Die EPR-Gebühr selbst, zahlbar an MOHU, berechnet pro Kilogramm nach Material (siehe Tabelle unten), zuzüglich etwaiger amtlicher Gebühren, die bei der Registrierung anfallen können.
Das ungarische EPR ist gewichtsbasiert (pro kg) und nach Material detailliert – Sie können nicht einfach 'Kunststoff' angeben; das genaue Material muss spezifiziert werden. Die Meldung erfolgt vierteljährlich und muss aufgeschlüsselt und nachweisbar sein, da die Behörde Prüfungen durchführt. Der beste Ansatz ist eine Produktdatenbank mit Brutto- und Nettogewichten (brutto minus netto = Verpackungsgewicht) und anschließender Zuordnung des Verpackungstyps. Auch Versand-/Transportverpackungen zählen.
Gültig ab 1. Januar 2026 (Anlage 4 zur Verordnung 33/2025 (XI. 28.) EM). Beträge in HUF pro kg.
| Produktstrom | Gebühr (HUF/kg) |
|---|---|
| Verpackungen | |
| Kunststoffverpackungen | 219 |
| Papier- und Kartonverpackungen | 173 |
| Metallverpackungen | 186 |
| Glasverpackungen | 107 |
| Holzverpackungen | 22 |
| Verbundverpackungen | 191 |
| Textilverpackungen | 148 |
| Sonstige Verpackungen | 129 |
| Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) | |
| Wärmeübertragungsgeräte | 116 |
| Bildschirme, Monitore | 362 |
| Lampen | 419 |
| Großgeräte (über 50 cm) | 124 |
| Kleingeräte, IT- und Telekommunikationsgeräte (unter 50 cm) | 261 |
| Photovoltaik-(Solar-)Module | 63 |
| Batterien und Akkumulatoren | |
| Gerätebatterien und -akkumulatoren (tragbar) | 160 |
| Batterien für leichte Verkehrsmittel | 239 |
| Elektrofahrzeugbatterien | 239 |
| Starter-, Beleuchtungs- und Zündbatterien (SLI) | 390 |
| Industriebatterien und -akkumulatoren | 239 |
| Sonstige Produktströme | |
| Einweg- und sonstige Kunststoffprodukte | 113 |
| Kraftfahrzeuge | 36 |
| Reifen | 137 |
| Speiseöl und -fett | 62 |
| Büropapier | 128 |
| Werbeträgerpapier | 94 |
| Textilprodukte | 164 |
| Holzmöbel | 51 |
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Mit über 10 Jahren Erfahrung im Bereich der ungarischen Umweltproduktgebühr und der erweiterten Herstellerverantwortung ist Dr. Szentmiklóssy eine der führenden Expertinnen Ungarns für EPR-Compliance. Sie verfügt über mehrere Abschlüsse in den Bereichen Recht, Umweltwissenschaften und verwandten Gebieten und hat Hunderten von Unternehmen geholfen, sich in der komplexen ungarischen Regulierungslandschaft zurechtzufinden.
Ihre fundierten Kenntnisse des ungarischen Umweltrechts in Verbindung mit ihrer praktischen Erfahrung in der Verwaltung der Produktgebühr machen sie zur idealen Partnerin für ausländische Unternehmen, die in den ungarischen Markt einsteigen oder dort Compliance gewährleisten möchten.
Wir kommunizieren auf Englisch. Diese Website ist zwar in Ihrer Sprache verfügbar, doch die gesamte geschäftliche Kommunikation erfolgt auf Englisch.
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